Eine Alternative zu einem Bleaching vom Zahnarzt ist eine kosmetische Zahnaufhellung. Dabei wird ein innovatives Bleaching-Gel eingesetzt, welches in einer Behandlung die Zähne um bis zu neun Farbnuancen aufhellt. Zahnfleisch und Zahnschmelz werden nicht angegriffen, weil das Gel nur auf der Zahnoberfläche reagiert. Es enthält weniger als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid und entspricht damit den Bestimmungen der Europäischen Kommission für kosmetische und damit frei verkäufliche Bleaching-Produkte.
Abhängig von der individuellen Zahnpflege und den Konsumgewohnheiten hält die Aufhellung zwischen zwei und sechs Monaten. Eine Auffrischung kann nach circa 4 Monaten durchgeführt werden.
Wiederhergestellt werden kann nur die original Zahnfarbe ohne Verfärbungen durch Kaffee, Tee oder Nikotinkonsum, aber kein unnatürliches Zahnweiß.
Jeder Mensch hat von Natur aus seine festgelegte Zahnfarbe. Bei dem einem Menschen weißer, bei ander nicht so weiß.
Risiken einer kosmetischen Zahnaufhellung
Beim Bleichen mit hohen Wasserstoffperoxidkonzentrationen, wie sie beim Zahnarzt vorkommen, kommt es häufig schon zu „einschießenden Blitzen“ während der Behandlung und wird als unangenehm empfunden. Zahnärzte wenden daher hinterher gerne eine Fluorpaste an, die diesem ein wenig entgegen wirkt. Ebenfalls kann es hinter zu vermehrter Kälte- und Hitzeempfindlichkeit kommen.
Diese Nebenwirkungen kommen beim kosmetischen Bleaching so gut wie gar nicht vor.
Was ist nach der Behandlung zu beachten?
Direkt nach der Behandlung sollte man für vier Stunden nichts essen, und wenn, nur Wasser trinken.
Für 48 Stunden sollte nicht geraucht werden oder Kaffee, Tee, Wein, Cola, Milch oder Fruchtsäfte getrunken werden ebenso wenig wie stark färbendes Essen (wie Spinat, Rote Beete oder Tomatensoße) eingenommen werden. Oder direkt danach Ihre Zähne putzen.